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Schuldner

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Debitor; derjenige, der aufgrund eines Schuldverhältnisses dem Gläubiger eine Leistung zu erbringen verpflichtet ist (§ 241 I BGB).

    Mehrere Sch.: Schuldnermehrheit.

    Sch. im Mahnverfahren: Antragsgegner.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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