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Revision von Schuldner vom 14.05.2008 - 10:35
Schuldner
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Debitor; derjenige, der aufgrund eines Schuldverhältnisses dem Gläubiger eine Leistung zu erbringen verpflichtet ist (§ 241 I BGB).
Mehrere Sch.: Schuldnermehrheit.
Sch. im Mahnverfahren: Antragsgegner.
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