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Revision von Tarifvariante vom 04.05.2011 - 15:39

Tarifvariante

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Tarifvarianten der Bausparkassen orientieren sich an den Grundbedarfssituationen der Kunden.

    Eine Finanzierungsvariante wird gewählt,

    • wenn für die eigene Immobilie vorgespart wird,
    • zur Umsetzung einer Finanzierungsoptimierung,
    • als Krankenversicherung für das eigene Haus (Modernisierung/ Renovierung).

    Eine Sparvariante kommt zum Einsatz,

    • um Eigenkapital zu bilden,
    • um wohnwirtschaftlich vorzusorgen.

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