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Revision von Tarifvariante vom 04.05.2011 - 15:39
Tarifvariante
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Tarifvarianten der Bausparkassen orientieren sich an den Grundbedarfssituationen der Kunden.
Eine Finanzierungsvariante wird gewählt,
- wenn für die eigene Immobilie vorgespart wird,
- zur Umsetzung einer Finanzierungsoptimierung,
- als Krankenversicherung für das eigene Haus (Modernisierung/ Renovierung).
Eine Sparvariante kommt zum Einsatz,
- um Eigenkapital zu bilden,
- um wohnwirtschaftlich vorzusorgen.
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