Tarifvariante
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Tarifvarianten der Bausparkassen orientieren sich an den Grundbedarfssituationen der Kunden.
Eine Finanzierungsvariante wird gewählt,
- wenn für die eigene Immobilie vorgespart wird,
- zur Umsetzung einer Finanzierungsoptimierung,
- als Krankenversicherung für das eigene Haus (Modernisierung/ Renovierung).
Eine Sparvariante kommt zum Einsatz,
- um Eigenkapital zu bilden,
- um wohnwirtschaftlich vorzusorgen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Tarifvariante
ausgehend
eingehend
Tarifvariante
ausgehend