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Revision von Wechselmoratorium vom 05.02.2013 - 17:48
Wechselmoratorium
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Zahlungsaufschub für fällige Wechsel, der nur unter außergewöhnlichen Umständen wie Kriegsausbruch oder Naturkatastrophen von einem Staat angeordnet werden kann.
Vgl. auch Moratorium.
Vgl. auch Moratorium.
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