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Revision von Wechselmoratorium vom 14.06.2008 - 13:59

Wechselmoratorium

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    gesetzlich angeordneter Zahlungsaufschub für Wechselfälligkeiten. Anordnung von Wechselmoratorium nur unter ganz besonderen Umständen (z.B. Ausbruch eines Krieges, Naturkatastrophen).

    Vgl. auch Moratorium.

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