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Compliance
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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sinngemäß Einhaltung bestimmter Regeln. Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind gemäß §§ 31 ff. WpHG verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Börsengeschäfte ihrer Mitarbeiter in Wertpapieren, Derivaten, Devisen oder Edelmetallen nicht gegen die eigenen Interessen und die ihrer Kunden vorgenommen werden. Dieses erfolgt innerhalb der Kreditinstitute durch Arbeitsanweisungen für solche Geschäfte und deren Überwachung oft durch eine eigens gebildete „Compliance-Abteilung”. Compliance ist eine vertrauensbildende Maßnahme zu Gunsten der Kapitalmärkte und deren Marktteilnehmer. Insidergeschäfte sollen damit verhindert werden.
Vgl. auch Insider-Richtlinien.
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