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Revision von andienen vom 30.07.2009 - 14:48
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Warenbörsen: Bereitstellung der Ware bzw. Erklärung der Lieferbereitschaft.
2. Warentermingeschäft: Übergabe des die Bereitstellung der Waren bestätigenden Scheines.
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