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Revision von Bruttoinvestitionen vom 05.02.2013 - 10:12
Bruttoinvestitionen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Summe aus Bruttoanlageinvestitionen (Ausrüstungen, Bauten, sonstige Anlagen) und Vorratsveränderungen einschließlich des Nettozugangs an Wertsachen. Die Anlageinvestitionen gelten als brutto, wenn die Abschreibungen noch nicht abgezogen sind.
Vgl. auch: Nettoinvestitionen.
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