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Begutachtung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    analytischer Prozess zur Erlangung eines fundierten Urteils über gegebene oder zukünftige Tatbestände oder Mittel zur Erreichung vorgegebener Ziele, wobei in den Wirtschaftswissenschaften entwickelte Theorien heranzuziehen sind. Die Begutachtung wird üblicherweise von einem unabhängigen Sachverständigen durchgeführt. Das fehlende Merkmal des Soll-Ist-Vergleichs grenzt die Begutachtung von einer Prüfung ab. Im Gegensatz zur Beratung hat die Begutachtung keine Handlungsempfehlung zum Inhalt.

    Anders: Gutachten.

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