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Allgemeine Betriebswirtschaftslehre

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Bezeichnung für jenen Teil der Betriebswirtschaftslehre (BWL), der sich mit übergreifenden Aspekten des unternehmerischen Handels befasst. Die Abgrenzung zu den speziellen Betriebswirtschaftslehren, die sich nur mit den einzelnen Wirtschaftszweigen beschäftigt, ist unscharf.

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