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Ansammlungsrückstellung
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Begriff des Steuerbilanzrechts. Rückstellungen für Verpflichtungen, für deren Entstehung wirtschaftlich der laufende Betrieb ursächlich ist (§ 6 I Nr.3a Buchstabe d EStG). Solche Rückstellungen sind steuerlich zeitanteilig in gleichen Raten anzusammeln. Dies ist insbesondere der Fall bei Verpflichtungen, die erst nach einer gewissen Zeit einzulösen sind. – Beispiel: Ansammlungsrückstellung für die Verpflichtung, ein Kernkraft stillzulegen und zu entsorgen.
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