Zitierfähige Version
- Revision von Blankoakzept vom 19.02.2018 - 14:45
- Revision von Blankoakzept vom 21.12.2017 - 16:34
- Revision von Blankoakzept vom 06.06.2013 - 15:27
- Revision von Blankoakzept vom 05.02.2013 - 17:47
- Revision von Blankoakzept vom 02.03.2010 - 09:47
- Revision von Blankoakzept vom 22.07.2009 - 11:29
- Revision von Blanko-Akzept vom 01.06.2008 - 14:03
Blanko-Akzept
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Wechsel, der vor Eintrag aller wesentlichen Bestandteile akzeptiert wird. In der Praxis häufig, wenn z.B. der genaue Wechselbetrag noch nicht feststeht. Blanko-Akzepte sind insofern riskant, als der Akzeptant auch für abredewidrig ausgefüllte Wechsel haftet, es sei denn, dass der Erwerber bösgläubig erworben hat oder beim Erwerb grobe Fahrlässigkeit vorlag.
Ähnlich: Blanko-Wechsel, Blanko-Indossament.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon