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Revision von Festzinssatz vom 12.06.2008 - 13:40
Festzinssatz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zinssatz eines Darlehens, der für eine bestimmte Laufzeit festgeschrieben ist und nicht geändert werden darf. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist muss über die Konditionen neu verhandelt werden.
Gegensatz: Variabler Zins (b.a.w.-Klausel).
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