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Revision von Festgelder vom 12.06.2008 - 13:40
Festgelder
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Einlagen mit fester Laufzeit von mindestens einem Monat; gehören zu den Termineinlagen.
2. Geldkapital am Börsengeldmarkt (auch Einlagen), das auf längere Fristen mit festem Verfalltag ausgeliehen wird (z.B. Dreimonatsgeld).
3. Bei der Währungsreform im Bundesgebiet zunächst auf gesperrten Konten festgeschriebene Guthaben.
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