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Revision von Ersatzverkehr vom 24.04.2014 - 09:46
Ersatzverkehr
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Personen- und/oder Güterbeförderung mit anderen als den für den Verkehrszweig typischen Fahrzeugen.
Beispiele: Schienen-Ersatzverkehr mit Omnibussen parallel zu Eisenbahnstrecken; Luftfracht-Ersatzverkehr mit Lastkraftwagen zur Beförderung des Luftfrachtgutes (Trucking).
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