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Effektivzins

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    Zinsgröße in Prozenten, die die mit einem Kapitaleinsatz erzielte Rentabilität bzw. die mit einer Kapitalaufnahme verbundenen Kosten wiedergibt. Hierzu sind die jeweiligen Bestimmungsfaktoren des E. wie Nominalzins, Gebühren, Laufzeit, Zinszahlungs- und Verrechnungstermine, Agio bzw. Disagio, Tilgungsmodalitäten etc. zu einer Größe zu verdichten. Laut § 4 Preisangabenverordnung (PAngV) ist seit dem 1.9.1985 bei Krediten an Letztverbraucher der E. anzugeben, bei Festkonditionen der „effektive Jahreszins”, bei variablen Konditionen der „anfängliche effektive Jahreszins”.

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