Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Geschossflächenzahl (GFZ) vom 23.06.2017 - 12:52
- Revision von Geschossflächenzahl (GFZ) vom 19.02.2018 - 16:05
- Revision von Geschossflächenzahl (GFZ) vom 23.06.2017 - 12:52
- Revision von Geschossflächenzahl (GFZ) vom 16.01.2013 - 17:46
- Revision von Geschossflächenzahl (GFZ) vom 21.04.2011 - 14:36
- Revision von Geschossflächenzahl (GFZ) vom 14.09.2009 - 15:48
- Revision von Geschossflächenzahl (GFZ) vom 20.05.2009 - 18:10
Geschossflächenzahl (GFZ)
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Richtzahl zur Festlegung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung für Teile eines Baugebietes oder einzelne Grundstücke. Sie gibt an, wie viele Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon