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Revision von laufender Arbeitslohn vom 25.06.2009 - 11:06
laufender Arbeitslohn
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Sinn des Lohnsteuerrechts der Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer regelmäßig zufließt.
Gegensatz: sonstige Bezüge.
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