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Mieterzuschüsse
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Aufwendungen des Mieters für Aufbau und Ausbau von Mieträumen in Form von Baukostenzuschüssen oder Mieterdarlehen.
Steuerliche Behandlung:
(1) Beim Vermieter: Mietvorauszahlungen oder verlorene Zuschüsse (Baukostenzuschüsse) zählen zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in dem Jahr, in dem sie zufließen. Billigkeitshalber können sie auf die Laufzeit des Mietvertrages verteilt werden (R 21.5 III EStR).
(2) Beim gewerblichen Mieter sind Mieterzuschüsse für Geschäftsräume auf die Dauer des Mietvertrags zu verteilen, sodass sie nicht sofort, sondern während dieser Jahre anteilmäßig den Gewinn mindern.
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