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Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung (KStDV)

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    Rechtsverordnung, durch die Ermächtigungen des Körperschaftsteuergesetzes ausgefüllt werden. Die KStDV enthält im Wesentlichen formelle und materielle Ergänzungen zum Körperschaftsteuergesetz. Die KStDV 1994 beschränkt sich in ihrem materiellen Teil auf Regelungen zu den sozialen Kassen und VVaG.

    Derzeitige Fassung: KStDV 1994 i.d.F. vom 22.2.1996 (BGBl. I 365).

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