Direkt zum Inhalt

Metallkonten

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    nach Einführung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) auf den Handel mit Barren- und Münzgold von den Kreditinstituten im Edelmetall-Handel geübtes Abrechnungsverfahren. Der Käufer von Gold (Silber) erhält von seiner Bank lediglich eine Gutschrift in Höhe des Werts des erworbenen Edelmetalls. Das Metall selbst bleibt physisch in einem „goldsteuerfreien” Land, z.B. Luxemburg. Verkauft der Kunde, dann wird die verkaufte Menge lediglich von dem Metallkonten abgebucht. Für den Handel auf Metallkonten entfällt die Umsatzsteuer. Edelmetalle können in Metallkonten sowohl in Sammel- als auch Einzelverwahrung gelagert werden.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com