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Nettodividende

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    der Betrag einer Dividende, den der Anteilseigner netto ausgezahlt bekommt, also die Dividende (früher: Bardividende) abzüglich der Kapitalertragsteuer. Bei Personen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, entspricht die Nettodividende ab 2009 neuerdings tatsächlich dem Betrag, der den Betroffenen nach Abzug ihrer persönlichen Einkommensteuerbelastung netto verbleibt.

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