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Revision von Kumulierungsverbot vom 13.07.2009 - 14:04
Kumulierungsverbot
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für erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen: Liegen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme in beiden Fällen vor, so dürfen erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen nur aufgrund einer dieser Vorschriften in Anspruch genommen werden (§ 7a V EStG).
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