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Sammelwertberichtigungen
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Allgemein: im Pauschalverfahren ermittelte Wertkorrekturen zu den Forderungen in der Jahresbilanz, um jenen Teil der Forderungen zu erfassen, der erfahrungsgemäß nicht oder nicht in voller Höhe eingehen wird.
2. Bankwesen: Für Banken ist Bildung und Ausweis von Sammelwertberichtigungen in den §§ 340f, 340g HGB geregelt (Bildung von Sammelwertberichtigungen nicht auf Forderungen beschränkt).
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