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Personalitätsprinzip

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    legt fest, dass die Organisationsstruktur von Genossenschaften stark auf die Personenvereinigung ausgerichtet ist. Dies drückt sich wie folgt aus: Gleichheit des Stimmrechts der Genossenschaftsmitglieder, offene Mitgliedschaft, Mindestzahl von drei Personen als Träger der Genossenschaft; die Beitrittsfreiheit bezieht sich auf Personen, welche die Möglichkeit haben, dem genossenschaftlichen Personalverband beizutreten. In der Genossenschaftsdemokratie kommt das Personalitätsprinzip dadurch zum Ausdruck, dass Entscheidungen nur durch die Mehrheit der Mitglieder einer Genossenschaft grundsätzlich gemäß des Eine-Person-Eine-Stimme-Prinzips möglich sind. In der Genossenschaftsfinanzierung schlägt sich das Personalitätsprinzip in der Weise nieder, dass eine Eigenkapitalbeteiligung ohne Mitgliedschaft nicht möglich ist, beim Austritt aus der Genossenschaft der Geschäftsanteil nicht im Unternehmen verbleibt, sondern ausbezahlt wird und sich bei schwankender Mitgliederzahl auch eine verändernde Eigenkapitalbasis ergibt.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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