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Revision von öffentliche Aufträge vom 23.03.2010 - 13:28
öffentliche Aufträge
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
von Bund, Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden und sonstigen Personen des öffentlichen Rechts (klassische öffentliche Auftraggeber) zu vergebende Aufträge zur Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen (öffentliche Auftragsvergabe).
Vgl. auch Ausschreibung.
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