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Steuerartendependenzen
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einseitige Beeinflussungen bestimmter Steuerarten durch andere. Bedeutendste Beispiele im deutschen Steuerrecht waren die frühere Abzugsfähigkeit der ehemalig erhobenen Gewerbekapitalsteuer von der Bemessungsgrundlage der Gewerbeertragsteuer. (Dieses Beispiel ist inzwischen durch Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer entfallen). Ein weiteres Beispiel war die frühere Abhängigkeit der Gewerbeertragsteuer von der Bemessungsgrundlage der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. (Auch dies ist mittlerweile durch die Abschaffung der Abzugsfähigkeit ab 2008, § 4 Vb EStG entfallen).
Gegensatz: Steuerarteninterdependenzen.
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