Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Reederei-Lieferschein vom 30.09.2009 - 09:09
Reederei-Lieferschein
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form des Konnossement-Teilscheins, bei der der Importeur der Reederei das Konnossement zurückgibt und sich dafür Lieferscheine ausstellen lässt, deren Anzahl und Inhalt sich nach dem Abnehmerkreis und dessen Nachfrage richten. Die Aushändigung der Ware am Kai erfolgt gegen Rückgabe des Lieferscheins.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon