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- Revision von Zinsinformationsverordnung vom 15.02.2018 - 14:54
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Zinsinformationsverordnung
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1. Begriff: Die Zinsinformationsverordnung dient der Umsetzung der Zinsrichtlinie der Europäischen Union, welche die effektive Besteuerung von Zinserträgen natürlicher Personen innerhalb der Europäischen Union (EU) sicherstellen soll. Die Regelung beschränkt sich auf die Mitteilung grenzüberschreitender Zinszahlungen und lässt die innerstaatlichen Regelungen über die Besteuerung von Zinserträgen unberührt. Die Zinsinformationsverordnung ist am 26.1.2004 veröffentlicht worden (BGBI. I S. 128).
2. Mitteilungen: Mit der Einführung der Zinsinformationsverordnung wurden die Banken in Deutschland verpflichtet, bestimmte Daten über Zinszahlungen durch eine inländische Zahlstelle an wirtschaftliche Eigentümer, die ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat haben, an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Das Bundeszentralamt für Steuern sichert die Daten und übermittelt diese für Zwecke der Besteuerung einmal jährlich an die zuständigen Behörden des Wohnsitzstaates des wirtschaftlichen Eigentümers. In den Mitteilungen werden bspw. Angaben wie Name und Wohnort des Kapitalanlegers, Name und Anschrift des auszahlenden Bankinstituts, Kontonummer oder Kennzeichen der Kapitalforderung, Gesamtbetrag der Zinsen oder der zinsähnlichen Erträge übermittelt.
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