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Revision von Todeserklärung vom 13.07.2009 - 14:10
Todeserklärung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
förmliche Erklärung eines Verschollenen für tot in einem besonderen gerichtlichen Verfahren. Für die Besteuerung gilt bei Verschollenen, soweit es sich um Entstehung, Umfang und Beendigung der Steuerschuld handelt, der Tag, mit dessen Ablauf der die Todeserklärung aussprechende Beschluss rechtskräftig wird, als Todestag (§ 49 AO).
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