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Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Vereinigung der die private Krankenversicherung betreibenden Versicherer mit Sitz in Köln, gegründet 1946.

    2. Aufgaben: Vertretung und Förderung der Interessen seiner Mitglieder, Stellungnahmen bei Gesetzgebungsverfahren und sozialpolitischen Diskussionen, Beratung der Mitglieder in fachlichen Fragen.

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