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Theorie
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Mithilfe eines einheitlichen Begriffsapparates formuliertes sprachliches System, dessen Mittelpunkt Gesetzesaussagen bilden. Theorien gelten als Hauptinformationsträger wissenschaftlicher Erkenntnis.
2. Verwendungsmöglichkeiten (erfahrungswissenschaftlich):
(1) Erklärung von Tatbeständen,
(2) Prognose von künftigen Ereignissen,
(3) Gestaltung der Realität,
(4) Sozial- und Ideologiekritik,
(5) Prüfung ihrer eigenen Richtigkeit und
(6) Hervorbringung neuer Theorien.
Die unter (2), (3) und (4) genannten Sachverhalte betreffen den praktischen Nutzen der Theoriebildung (Gestaltungsinteresse), die übrigen wissenschaftsinternen Tatbestände das Erkenntnisinteresse.
3. Formalisierung von Theorien führt zu axiomatisch-deduktiven Systemen mit Axiomen als Gesetzesaussagen und Theoremen als daraus abgeleiteten Sätzen.
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