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Revision von Umweltministerien vom 05.06.2009 - 14:42
Umweltministerien
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Auf Bundesebene: 1986 (Tschernobyl) errichtete oberste Bundesbehörde (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)).
2. Auf Länderebene: Bereits länger existierende Landesbehörden. Zuständigkeit der Durchführung umweltpolitischer Gesetze liegt bei den Ländern.
2. Auf Länderebene: Bereits länger existierende Landesbehörden. Zuständigkeit der Durchführung umweltpolitischer Gesetze liegt bei den Ländern.
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