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Vollständigkeitserklärung

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    vom Abschlussprüfer i.d.R. gegen Ende der Prüfung eingeholte Versicherung der geprüften Unternehmung über die Vollständigkeit der erteilten Auskünfte und Nachweise; dient der Ergänzung der Jahresabschlussprüfung, ist kein Ersatz für Prüfungshandlungen.

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