Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Wechselnehmer vom 22.07.2009 - 13:26
Wechselnehmer
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Remittent; derjenige, an den oder an dessen Order bei Fälligkeit eines Wechsels die Wechselsumme gezahlt werden soll. Die Angabe des Wechselnehmers im Wechseltext ist zwingend erforderlich, damit der Wechsel rechtlich gültig ist. Wenn der Wechselnehmer mit dem Wechselaussteller identisch ist, handelt es sich um einen Wechsel an eigene Order. Bei einem Wechsel an fremde Order ist ein Dritter Wechselnehmer, diesem ist der akzeptierte Wechsel auszuhändigen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon