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Revision von Wechselnehmer vom 02.03.2010 - 11:16
Wechselnehmer
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Remittent; derjenige, an den oder an dessen Order bei Fälligkeit eines Wechsels die Wechselsumme gezahlt werden soll. Die Angabe des Wechselnehmers im Wechseltext ist zwingend erforderlich, damit der Wechsel rechtlich gültig ist. Wenn der Wechselnehmer mit dem Wechselaussteller identisch ist, handelt es sich um einen Wechsel an eigene Order. Bei einem Wechsel an fremde Order ist ein Dritter Wechselnehmer, diesem ist der akzeptierte Wechsel auszuhändigen.
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