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Versicherungsnehmer

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    derjenige, der den Versicherungsvertrag mit dem Versicherer schließt. Der V. hat alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, soweit er die Rechte nicht auf dritte Personen überträgt, z.B. durch Forderungsabtretung, Verpfändung, Bestimmung einer unwiderruflichen Bezugsberechtigung.

    Vgl. auch Versicherung für fremde Rechnung, Versicherter.

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