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Revision von Zinsgarantie vom 21.02.2013 - 17:04
Zinsgarantie
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gewährleistung der vertraglichen Verzinsung von Schuldverschreibungen (Anleihen) durch einen Dritten, i.d.R. durch den Staat. Bei Staatsanleihen kann eine Zinsgarantie auch durch bestimmte Staatseinnahmen vereinbart werden.
Vgl. auch Dividendengarantie.
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