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Revision von Abstand vom 16.02.2010 - 14:50
Abstand
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vom Mieter an Vermieter, ausziehenden Vormieter oder Dritten für Überlassung der Mieträume geleistete Zahlung.
Abstandszahlungen für Geschäftsräume sind zu aktivieren und durch Abschreibung auf die voraussichtliche Nutzungsdauer zu verteilen.
Vgl. auch Baukostenzuschuss.
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