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Abwracken

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ursprünglich im Verkehrswesen die endgültige Außerbetriebsetzung von Schiffen bei technischer oder ökonomischer Überalterung; heute auch für andere Verkehrsmittel üblich. In Einzelfällen als staatlich subventionierte Maßnahme (Abwrackprämie) zur Kapazitätsreduzierung oder Flottenmodernisierung eingesetzt.

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