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Aktivzinsen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Aktivzins oder auch Sollzins; Entgelt, das die Bank auf Kredite bzw. Kreditlinien verrechnet. Der Sollzins setzt sich zusammen aus den (a) Refinanzierungskosten, den (b) operativen Kosten, den (c) Risikokosten (wobei hier zwischen den durchschnittlich erwarteten Ausfallkosten - auch als „erwarteter Verlust“ bzw. „expected loss“ bezeichnet - und den Risikokosten im eigentlichen Sinn unterschieden wird). Die Risikokosten im eigentlichen Sinn bezeichnen die Opportunitätskosten des Eigenkapitals, das Banken zur Abfederung von „unerwarteten Verlusten“ bzw. „unexpected losses“ vorhalten müssen und der (d) Gewinnmarge.

    Gegensatz: Passivzins (Habenzins).

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