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Allgemeine Reisebedingungen (ARB)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Spezielle Allgemeine Geschäftsbedingungen der Touristikbranche, die von den §§ 651 a ff. BGB nicht zum Nachteil des Reisenden abweichen dürfen und im Übrigen den §§ 305 ff. BGB, insbesondere auch der Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB unterliegen. Insofern sind unverbindliche Konditionenempfehlungen (aktuelle Fassungen beachten) diverser Touristikverbände anzutreffen (z.B. DRV Deutscher Reisebüroverband, RDA Internationaler Bustouristik Verband e. V.). Sämtliche ARB wurden in den letzten Jahren laufend angepasst. Unwirksame Klauseln können nicht nur in Individualprozessen, sondern auch mit Klagen nach dem UKlagG (Klagebefugnis z.B. Verbraucherschutzverbände) angegriffen werden. Hauptregelungspunkte der ARB sind Storno-, Haftungs- und Gewährleistungsklauseln. Hinzukommen v.a. die nur noch in sehr engem Rahmen zulässigen Preis- und Leistungsänderungsklauseln.

    Vgl. ferner Hotelreservierungsvertrag.

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