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Anhaltewert

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    früherer Begriff des Substanzsteuerrechts. Wertminderungen wegen Alters (d.h. Abschreibungen) durften niemals zu einem Wert von Null für ein noch existierendes Wirtschaftsgut führen. Es waren daher prozentuale Anhaltewerte für die Abschreibung in der Vermögensaufstellung festgelegt.

    Seit dem 1.1.1993 werden die Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens mit den Steuerbilanzwerten angesetzt; da dort eine Abschreibung bis auf Null erfolgt sind Vorschriften über einen Anhaltewert entbehrlich.

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