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Anwendungsprogramm
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Programm, das eine Aufgabe aus einem Anwendungsgebiet der Informationsverarbeitung (z.B. Lagerbestandsführung, Flugreservierung, Simulation) zu lösen hat.
Anwendungsprogramme können vom Anwender selbst erstellt oder von Softwareherstellern (Softwarehaus) bezogen werden.
Gegensatz: Systemprogramm.
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