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Ausflaggung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Registrierung eines Fahrzeugs (Schiff, Flugzeug, Kraftfahrzeug) außerhalb des Heimatstaates des Fahrzeugeigentümers. Ursachen hierfür sind niedrigere Fahrzeugeinsatzkosten aufgrund steuer-, arbeits- und anderer rechtlicher Vorschriften im Ausland.
Vgl. auch Billigflaggen.
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