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Ausfuhragent

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ausfuhrvertreter, Exportagent, Exportvertreter, Exportmakler; Vertreter, die zwischen inländischen Herstellern und den auf bestimmte Absatzgebiete, aber nicht auf bestimmte Waren spezialisierten Ausfuhrhändlern Geschäfte vermitteln. A. unterhalten meist Exportmusterlager mit den Waren der von ihnen vertretenen Fabrikanten, die den Ausfuhrhändlern und deren ausländischen Geschäftspartnern zur Information dienen.

    Anders: Ausfuhrhändler.

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