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Revision von Auslandswechsel vom 28.02.2013 - 16:15
Auslandswechsel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wechsel, bei dem der Aussteller, der Bezogene, der Begünstigte und/oder die Zahlstelle Gebietsfremder ist. Er kann auf Euro oder über eine andere Währung (Fremdwährungswechsel) lauten. Kreditinstitute kaufen Auslandswechsel an (Diskontierung), z.B. im Rahmen eines D/A-Inkassos.
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