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Revision von ausmachender Betrag vom 01.06.2008 - 12:24
ausmachender Betrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Bei festverzinslichen Wertpapieren: Summe von Kurswert und Zinsen.
2. Bei Teilhaberpapieren, die i.d.R. einen veränderlichen Ertrag haben, gleich dem Kurswert.
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